Stiftungsberatung

Das dem Gesellschaftsrecht zugeordnete Recht der Stiftungen weist eine jahrtausendlange Geschichte auf. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wurden die bürgerlich-rechtlichen Verhältnisse der Stiftungen zuletzt in nur einigen wenigen Normen geregelt, die in der Praxis heute einen weiten Spielraum eröffnen.

Ob die Gründung einer privatrechtlichen oder einer Stiftung des öffentlichen Rechts beabsichtigt ist, ob es sich um eine gemeinnützige oder eine privatnützige rechtsfähige Organisation handelt, maßgeblich ist immer der Vorrang des Stifterwillens.
Allein die Stiftung ist eine Organisationsform, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des ihr gewidmeten Vermögens den vom Stifter definierten Stiftungszweck langfristig („ewig“) zu verfolgen. Hier liegt für mich der Reiz der Tätigkeit als Stifungsberater.

Sowohl in der Gründungsphase, aber auch bei der späteren Verwaltung der Stiftung dreht sich alles um die Einhaltung des Stifterwillens. Umso wichtiger ist hier die sorgfältige Beratung, um die gewünschten Ziele auch effektiv umzusetzen.