Bau- und Architektenrecht

Als ehemals langjähriger Partner einer schwerpunktmäßig zivilrechtlich orientierten Anwalts- und Steuerkanzlei bearbeitete ich vorwiegend die Mandate auf dem Gebiet des Privaten Baurechts (VOB- und BGB-Werkverträge) sowie die Streitigkeiten um die Beauftragung, Vergütung oder Haftung von Architekten.

Berührt werden dabei stets die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Rechts, sofern nicht zwischen den Beteiligten etwas anderes vertraglich vereinbart wurde. Neben einer soliden Kenntnis dieses juristischen Handwerkszeugs verfüge ich auch über das Verständnis technischer Bauabläufe – beides ist Voraussetzung für eine kompetente Beratung und Vertretung meiner Mandanten, wenn es zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitfällen kommt.